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KfW-Förderung für Treppenlifte: So bekommen Sie einen Investitionszuschuss

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Mit einem eigenen Treppenlift können Barrieren im Wohnraum auch von bewegungseingeschränkten Menschen sicher überwunden werden. Die Bedeutung einer solchen Unterstützung ist gerade für ältere Menschen nicht zu unterschätzen, denn für sie bedeutet eine barrierefreie Wohnung häufig, den Umzug in eine Pflegeeinrichtung zu verhindern. Mit dem Einbau eines Liftsystems sind auch entsprechende Kosten verbunden, die sich je nach Treppenart und -größe schnell auf mehrere tausend Euro belaufen können. Um trotzdem allen Menschen einen Zugang zu dieser wertvollen Alltagshilfe zu ermöglichen, unterstützt die KfW mit einer Förderung den Treppenlift-Einbau. Wir haben Ihnen an dieser Stelle alle wichtigen Informationen zur Art der Förderung, dem Umfang und dem Antragsverfahren zusammengestellt.

KfW-Förderung: Kosten für Treppenlifte

Da jede Treppe anders ist, muss der Treppenlift immer maßgeschneidert auf das jeweilige Wohnumfeld abgestimmt werden. Es muss ein Fachberater vor Ort sein und sich die Umgebung ansehen sowie das Aufmaß nehmen. Dann wird die Treppe konfiguriert. Im Anschluss muss das Liftsystem von einem Montage-Team eingebaut und darüber hinaus auch regelmäßig gewartet werden. All diese Serviceleistungen sind in einem Gesamtpaket enthalten.

Hinzu kommen weitere Faktoren, welche die Kosten für den Lift beeinflussen:

  • Art des Treppenlifts
    Gerade Treppenlifte sind in der Regel kostengünstiger, da sie auf geraden Treppen ohne Kurven oder Wendungen installiert werden. Die Preise beginnen bei etwa 3.800 €. Kurvige Treppenlifte werden maßgeschneidert für Treppen mit Wendungen, Podesten oder anderen speziellen Anforderungen. Aufgrund des höheren Planungs- und Installationsaufwands beginnen die Preise normalerweise bei 8.000 €.
  • Treppenverlauf und Anzahl der Etagen
    Je mehr Etagen der Lift bedienen soll, desto höher sind die Kosten, da zusätzliche Materialien und ein erhöhter Installationsaufwand damit einhergehen.
  • Zusätzliche Ausstattungen und Extras
    Neben der Grundausstattung werden häufig zusätzliche Extras benötigt, wie beispielsweise Gurte für die Füße oder alternative Steuerungsmöglichkeiten.
  • Bausubstanz und Untergrund
    Je nach Beschaffenheit der Treppe (z. B. Holz, Beton, Fliesen) sind unterschiedliche Befestigungsvorrichtungen erforderlich, die sich auf die Kosten auswirken.

Um die Kosten genau abzuschätzen, muss sich ein Fachberater vor Ort die baulichen Gegebenheiten ansehen. Nach einer ausführlichen Beratung erstellt er dann ein personalisiertes Angebot. Dank der KfW-Förderung für einen Treppenlift müssen Sie die Kosten häufig nicht vollständig zahlen, sondern bekommen finanzielle Unterstützung.

Außenansicht einer Filiale der KfW in Deutschland mit dem Schriftzug "KfW"

Was sind die Voraussetzungen für eine KFW-Förderung eines Treppenlifts?

Damit der Antrag auf KfW-Förderung für Ihren Treppenlift erfolgreich ist, müssen Sie verschiedene Kriterien erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Treppenlift eine entscheidende Maßnahme ist, mit der Barrieren im Wohnumfeld deutlich reduziert werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Sitzlift, einen Hublift oder einen Plattformlift handelt. Damit die KfW-Förderung für den Treppenlift genehmigt wird, müssen sowohl technische Voraussetzungen erfüllt sein als auch die nötigen Unterlagen bereitliegen.

Das sind die technischen Mindestanforderungen für eine KfW-Förderung

  • Der Treppenlift muss den aktuellen Sicherheitsstandards der DIN EN 81–40 entsprechen. Es sind Sicherheitsmechanismen erforderlich, wie z. B. eine Überlastsicherung und ein Notstopp.
  • Die Installation muss durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen
  • Der Hersteller muss die technischen Unterlagen und Nachweise zur Einhaltung der genannten Anforderungen bereitstellen.

Die Minova-Liftsysteme erfüllen diese technischen Anforderungen und können dadurch von der KfW-Bank eine Förderung für Treppenlifte erhalten.

Diese Unterlagen müssen Sie bei der KfW für eine Förderung einreichen

Den Antrag auf KfW-Förderung für einen Treppenlift können sowohl Eigentümer als auch Mieter einreichen. Als Mieter benötigen Sie hierfür lediglich die Zustimmung Ihres Vermieters, während Wohnungseigentümer den Einbau eines Liftes im Treppenhaus mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen müssen. Zudem muss der Wohnraum, in dem der Treppenlift installiert werden soll, in Deutschland liegen.

Für die Antragstellung sind verschiedene Unterlagen notwendig, darunter:

  • Ein detaillierter Kostenvoranschlag einer Fachfirma für die geplanten Maßnahmen.
  • Das ausgefüllte Antragsformular der KfW, welches auf der Website der KfW-Bank verfügbar ist.
  • Eine beidseitige Kopie eines gültigen Ausweisdokuments.
  • Bei Mietern: eine Einverständniserklärung des Vermieters.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass der KfW-Antrag auf Förderung für den Treppenlift unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden muss. Eine nachträgliche Bezuschussung ist nicht möglich!

Welche KfW-Förderung gibt es 2024 für einen Treppenlift?

Die KfW bietet im Grunde zwei Förderprogramme an, die Zuschüsse für den Einbau eines Treppenlifts vergeben. Grundsätzlich handelt es sich – anders als bei einem Zuschuss von der Krankenkasse – immer um einen Kredit, der zurückgezahlt werden muss. Allerdings sind die Konditionen wesentlich attraktiver, weil keine hohen Zinsen anfallen.

KfW-Förderung „Treppenlift“ mit dem Kredit 159 – Altersgerecht Umbauen

Der KfW-Kredit 159 wird unabhängig vom Alter des Antragstellers gewährt und ist speziell für Maßnahmen gedacht, die der Schaffung von Barrierefreiheit in Wohnräumen dienen. Dazu gehört nicht nur der Einbau eines Treppenlifts, sondern zum Beispiel auch der behindertengerechte Umbau von Badezimmern sowie die Anpassung und der Umbau der gesamten Wohnung.

Wichtige Details zu dieser KfW-Förderung für Treppenlifte:

  • Maximale Kredithöhe: Der Kredit kann bis zu 50.000 € betragen, was eine weitreichende Finanzierung für notwendige Umbauten ermöglicht.
  • Zinssatz: Mit einem effektiven Jahreszins ab 0,78 % ist der KfW-Kredit eine attraktive Alternative im Vergleich zu herkömmlichen Bankkrediten, die oft höhere Zinsen verlangen. Dies macht es für Antragsteller einfacher, die finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit Umbauten zu tragen.

Der Kredit kann für eine Vielzahl von Umbaumaßnahmen eingesetzt werden, neben einem Treppenlift kann das auch die Verbreiterung von Türen für Gehilfen sein oder das Schaffen ebenerdiger Zugänge.

Treppenlift-Förderung durch KfW-Zuschuss 455-B – Barrierereduzierung

Der KfW-Zuschuss 455-B ist eine direkte finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und kein Darlehen. Das bedeutet, dass die geförderten Beträge nicht zurückgezahlt werden müssen. Sowohl Mieter als auch Vermieter können diesen Zuschuss beantragen, und das unabhängig von ihrem Alter.

Wichtige Details zum Zuschuss:

  • Förderquote: Der Zuschuss deckt 10 % der gesamten Investitionskosten ab. Dies kann bei Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro schon eine erhebliche Entlastung sein.
  • Maximaler Zuschuss: Die maximale Fördersumme beträgt 6.250 €. Dies bedeutet, dass die geförderten Maßnahmen eine Gesamtsumme von bis zu 62.500 € betragen können, um den maximalen Zuschuss zu erreichen.

Der Zuschuss kann für verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit verwendet werden. Dazu zählen neben dem Einbau von Treppenliften auch die Anpassung von Türen und Fenstern.

Wie kann man eine Treppenlift-Förderung beantragen?

Um bei der KfW-Bank eine Förderung für einen Treppenlift zu bekommen, müssen Sie ein spezielles Antragsverfahren durchlaufen.

  1. Fachliche Beratung einholen
    Im ersten Schritt sollten Sie einen Treppenlift-Fachbetrieb wie Minova kontaktieren, um einen Überblick über die Möglichkeiten und die Kosten zu bekommen. Lassen Sie sich von den Experten zu den technischen Daten, den verschiedenen Lift-Modellen und den damit verbundenen Kosten beraten.
  2. Kostenvoranschlag einholen
    Lassen Sie sich von Ihrem Fachbetrieb einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Diesen müssen Sie später bei der KfW-Bank einreichen.
  3. Förderart wählen
    Im nächsten Schritt entscheiden Sie, ob Sie den Kredit oder den Investitionszuschuss der KfW in Anspruch nehmen möchten. Informieren Sie sich über die genauen Konditionen und ob Sie die Voraussetzungen für diese KfW-Förderung für Treppenlifte erfüllen.
  4. Antragsformular ausfüllen
    Auf der Homepage der KfW-Bank finden Sie das entsprechende Antragsformular. Füllen Sie das Formular vollständig aus und tragen Sie am besten im Vorfeld schon alle wichtigen Unterlagen zusammen. Dazu gehören unter anderem der detaillierte Kostenvoranschlag des Fachbetriebs und Nachweise über Ihre Identität.
  5. Antrag auf KfW-Förderung für Treppenlifte einreichen
    Den Antrag für den Zuschuss können Sie direkt über das KfW-Portal online absenden. Bei der Beantragung eines Kredits erfolgt dies über Ihre Hausbank, die den Antrag anschließend an die KfW weiterleitet. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen vollständig sind, um Verzögerungen zu vermeiden.
  6. Bewilligung erhalten und Einbau beginnen
    Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Aber: Haben Sie Geduld und beginnen Sie mit den Umbauarbeiten oder der Installation Ihres Treppenlifts erst, wenn Sie die offizielle Förderzusage von der KfW erhalten haben. Das ist eine zwingende Voraussetzung dafür, dass Sie die KfW-Förderung für Ihren Treppenlift auch tatsächlich erhalten.

Sollten Sie bei der Antragstellung Probleme haben oder nicht weiterkommen, dann wenden Sie sich jederzeit an das Minova-Service-Team. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zwei Ärzte und ein Patient während einer Beratung zur finanziellen Förderung der Gesundheit

Wie bekomme ich am Ende mein Geld aus der KfW-Förderung für Treppenlifte?

Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie einen Verwendungsnachweis bei der KfW ein. Dieser Nachweis sollte alle relevanten Rechnungen und Zahlungsbelege enthalten, die die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel dokumentieren.

Sobald Ihr Verwendungsnachweis korrekt eingereicht wurde, erfolgt die Auszahlung der Förderung oder die Freigabe des Kredits. In der Regel wird die Auszahlung innerhalb weniger Wochen vorgenommen, sodass Sie nicht lange auf Ihr Geld warten müssen.

Wer bietet förderfähige Treppenlifte an?

Die Minova Treppenlifte erfüllen alle die nötigen technischen Voraussetzungen, um eine KfW-Förderung zu bekommen. Die Lifte erfüllen die Normen EN 81-40:2008 und ISO 9386-2:2000 und besitzen das Zertifikat TüV Süd. Wir stellen unseren Kunden verschiedene Liftsysteme zur Verfügung, darunter sowohl gerade als auch kurvige Modelle, die sich optimal an die Gegebenheiten Ihres Wohnraums anpassen lassen.

Ein Expertenteam steht Ihnen jederzeit zur Seite, berät Sie über technische Möglichkeiten und unterstützt bei der Beantragung von Zuschüssen und Förderungen. Darüber hinaus garantiert Minova eine sehr schnelle Lieferung, sodass Sie nicht lange auf Ihren neuen Treppenlift warten müssen. Alle Leistungen werden aus einer Hand angeboten – von der ersten Beratung über die Planung bis hin zum fachgerechten Einbau – so können Sie sich auf einen reibungslosen Ablauf verlassen.

Welche Förderungen gibt es noch für den Einbau von Treppenliften?

Neben der KfW-Förderung für Treppenlifte gibt es noch weitere Unterstützungsangebote, um die finanzielle Belastung für ältere Menschen zu reduzieren und damit die Anschaffung und Installation von Treppenliften zu ermöglichen. Diese Förderungen können zwischen den einzelnen Bundesländern variieren und sowohl durch öffentliche Stellen als auch private Organisationen bereitgestellt werden. Dazu gehören beispielsweise Zuschüsse von Landesförderbanken, Programme der Pflegeversicherung sowie spezielle kommunale Fördermaßnahmen.

Darüber hinaus sind auch Stiftungen und soziale Einrichtungen aktiv, die gezielte Hilfen für die Anschaffung von Treppenliften anbieten. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen Überblick über verschiedene Förderangebote. Gerne bieten unsere Minova-Experten auch individuelle Beratungen zu Fördermöglichkeiten an.

Treppenlift-Förderung durch die Pflegekasse

Die Pflegekasse kann Ihnen einen Zuschuss für die Anschaffung eines Treppenlifts gewähren. In aller Regel handelt es sich nur um einen Zuschuss und nicht um die vollständige Übernahme der Kosten. Da ein Treppenlift die häusliche Pflege erheblich erleichtert, wird er als „Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds“ anerkannt. Eine solche Umbaumaßnahme kann von der Pflegekasse bezuschusst werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie verfügen mindestens über Pflegegrad 1.
  • Die Umbaumaßnahme ist sinnvoll und notwendig.

Auch hier ist der Begriff der Notwendigkeit wieder etwas vage formuliert. Eine Notwendigkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn sich Küche, Bad und Schlafzimmer auf verschiedenen Etagen befinden und Ihre Mobilität eingeschränkt ist. In diesem Fall hat ein Antrag auf Bezuschussung durchaus gute Erfolgsaussichten.

Ein Tipp: Die beiden KfW-Programme lassen sich unter Umständen miteinander kombinieren. In der Regel ist eine Kombination mit öffentlichen Fördermitteln aber nicht möglich.

Regionale Treppenlift-Förderungen in den verschiedenen Bundesländern

In Deutschland gibt es nicht nur bundesweite Förderprogramme, sondern auch zahlreiche regionale Unterstützungsmöglichkeiten für den Einbau von Treppenliften. Diese können teils ergänzend zu einer KfW-Förderung für Treppenlifte beantragt werden.

Förderungen für Treppenlifte nach Bundesländern:

  • Treppenlift-Förderung Baden-Württemberg
    In Baden-Württemberg gibt es das Programm „Hilfen zur Verbesserung der Wohnsituation“ bei der L-Bank, welches Zuschüsse für den Einbau von Treppenliften bietet.
  • Treppenlift-Förderung Bayern
    Das Programm „Barrierefreies Wohnen“ fördert Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Anträge können bei der Bayerischen Landesbank gestellt werden.
  • Förderung Treppenlift NRW
    In NRW gibt es verschiedene kommunale Förderprogramme, über die Sie sich am besten für Ihren Wohnsitz informieren. Dazu gehört beispielsweise das Programm „Wohnraumförderung“, das vom Landesförderinstitut betreut wird.
  • Förderung Treppenlift Brandenburg
    Das Bundesland Brandenburg vergibt zusammen mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Förderungen für den barrierefreien Umbau durch Treppenlifte. Die Programme haben jeweils nur eine begrenzte Laufzeit – informieren Sie sich am besten konkret über derzeit laufende Treppenlift-Förderungen.

Haben Sie noch Fragen zur KfW-Förderung für Treppenlifte?

Gibt es Fristen, die ich beachten muss?

Ja, der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie in der Regel eine Begründung. Sie können gegebenenfalls weitere Unterlagen nachreichen oder einen neuen Antrag stellen.

Kann ich die KfW-Förderung mit anderen Zuschüssen kombinieren?

Ja, die KfW-Förderung kann in der Regel mit anderen Förderungen, wie beispielsweise Pflegekassenzuschüssen, kombiniert werden. Allerdings dürfen die Gesamtkosten nicht mehrfach gefördert werden.

Was passiert, wenn die tatsächlichen Kosten die geplanten Ausgaben übersteigen?

Sollten die tatsächlichen Kosten höher ausfallen als ursprünglich geplant, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Sie bekommen von Minova einen verbindlichen Kostenvoranschlag, in dem bereits alle Kosten und Leistungen enthalten sind. Es entstehen Ihnen keine Zusatzkosten.

Werden alle Treppenlift-Typen gefördert?

Grundsätzlich werden alle Treppenlift-Typen gefördert, die zur Verbesserung der Barrierefreiheit beitragen. Dazu zählen sowohl gerade als auch kurvige Treppenlifte. Wichtig ist, dass die technischen Anforderungen erfüllt werden und der Einbau von einem Fachbetrieb erfolgt.

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