Es ist der Wunsch vieler älterer Menschen, trotz körperlicher Einschränkungen so lange wie möglich im geliebten Zuhause zu bleiben. Doch gerade dann, wenn in den eigenen vier Wänden Treppen überwunden werden müssen, stehen Familien vor Herausforderungen. Mit einem Treppenlift können Barrieren im Umfeld leicht überwunden werden und Sie können Ihre Selbstständigkeit und damit auch Ihre Lebensqualität noch lange bewahren. Damit eine so große Alltags-Unterstützung nicht an den Kosten scheitert, kann ein Treppenlift von der Krankenkasse bezuschusst werden. In diesem Beitrag klären wir Sie über die Voraussetzungen einer solchen Bezuschussung auf und wie ein Antragsverfahren in der Praxis abläuft.
Was kostet ein Treppenlift?
Die Kosten für einen Treppenlift sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Einen wesentlichen Unterschied macht die Form des Treppenliftes. Die günstigste Variante ist der gerade Treppenlift, der einfach auf einer Ebene zwei Geschosse miteinander verbindet. Darüber hinaus ist es aber auch möglich, einen kurvigen Treppenlift zu bauen, der sich auch an Wendeltreppen anpassen lässt. Wer in seinem Eingangsbereich oder der Terrasse Treppen überwinden muss, kann sich einen Außenlift anbauen lassen.
Neben der Liftart spielt auch die benötigte Zusatzausstattung und das Baumaterial von Treppe und Umfeld eine wichtige Rolle bei der Preiskalkulation. Wenn Sie einen Minova Treppenlift kaufen, ist die Beratung, der Einbau, das Aufmaß und die Treppenliftkonfiguration bereits im Preis inklusive. Sie bekommen hier ein Komplettpaket und brauchen keine weiteren Zusatzkosten zu fürchten. Wird der Treppenlift anteilig von der Krankenkasse übernommen, dann reduziert sich der Kostenvoranschlag entsprechend um diesen Betrag.
Welche Zuschüsse gibt es für einen Treppenlift?
Es gibt in Deutschland drei verschiedene Stellen, an die Sie sich wenden können, wenn Sie finanzielle Unterstützung beim Kauf eines Treppenliftes in Anspruch nehmen möchten.
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- Treppenlift von der Krankenkasse
Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass sich die Pflegestelle der Krankenkasse an den Kosten für den Treppenlift beteiligt. Möglich ist eine Kostenübernahme von bis zu 4000 Euro.
- Treppenlift von der Krankenkasse
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- Zuschüsse von der KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert den Abbau von Barrieren im Wohnumfeld. Dieser Zuschuss wird einmalig und altersabhängig erteilt. Es gibt verschiedene Voraussetzungen, wie beispielsweise, dass die Kosten für die Umbaumaßnahme zwischen 2000 und 50.000 Euro liegen müssen und der Antrag vor Baubeginn gestellt wird.
- Zuschüsse von der KfW
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- Geld von der Unfallkasse
Wer nach einem Arbeitsunfall nicht mehr mobil genug ist, um Treppen im Haus zu steigen, bekommt unter Umständen Unterstützung von der Unfallkasse.
- Geld von der Unfallkasse
Für ältere Menschen, die sich einen Treppenlift einbauen lassen wollen, ist die Krankenkasse der erste Ansprechpartner.
Unter diesen Voraussetzungen wird der Treppenlift von der Krankenkasse bezuschusst
Die wichtigste Voraussetzung dafür, dass die Kosten für einen Treppenlift teilweise von der Krankenkasse übernommen werden, ist das Vorhandensein eines Pflegegrades. Nur dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für einen Treppenumbau anteilig. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 sind insgesamt 5 Pflegegrade beschrieben worden, welche die bis dato drei Pflegestufen abgelöst haben. Möglich wird dies im Rahmen der sogenannten altersgerechten Wohnraumanpassung.
Die Krankenkasse schaut dabei auf zwei wesentliche Fragen:
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- Ist ein Pflegegrad vorhanden?
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- Liegt die Notwendigkeit für einen Treppenlift vor?
Es reicht aus, wenn ein Pflegegrad 1 vorliegt, um einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro zu bekommen. Dieser Zuschuss kann nicht nur für den Einbau eines Treppenliftes, sondern auch für alle anderen Maßnahmen zur Barrierereduzierung genutzt werden.
So erfolgt die Einschätzung des Pflegegrades
Die Zuweisung eines Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung – kurz MDK. Liegt bei Ihnen eine gesundheitliche Einschränkung vor, dann vereinbaren Sie mit dem MDK einen Hausbesuch. Dieser beurteilt die Pflegebedürftigkeit dann nach einem Punkteplan. Für die finanzielle Unterstützung eines Treppenliftes durch die Krankenkasse ist vor allem das erste Modul von Bedeutung.
Modul 1: Mobilität
Hier wird beispielsweise überprüft, wie gut und sicher sich die Person in der Wohnung bewegen und ob sie selbstständig Treppen steigen kann. Beurteilt wird dann der Grad der Einschränkung:
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- Kann die Treppe selbstständig laufen (0 Punkte)
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- Kann überwiegend selbstständig laufen (1 Punkt)
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- Ist überwiegend unselbstständig (2 Punkte) oder
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- Ist vollständig unselbstständig (3 Punkte)
Es gibt noch insgesamt fünf weitere Module, welche die kognitiven und kommunikative Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, die Selbstversorgung, die Bewältigung der krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens, einschließlich der sozialen Kontakte, beurteilen.
Je nachdem, wie viele Punkte sich am Ende aus der Bewertung ergeben, kann der Pflegegrad abgeleitet werden, der wiederum die Frage beantwortet, ob der Treppenlift von der Krankenkasse bezuschusst wird.
Achtung: Es liegt am Ende immer in der Entscheidung der Krankenkasse, ob der Lift genehmigt wird oder nicht. Wenn Sie beispielsweise in einen niedrigen Pflegegrad eingestuft sind, das Kreuz im Modul 1 aber bei „Kann Treppen vollständig alleine gehen“ gesetzt ist, kann die Krankenkasse die Bezuschussung ablehnen. Der Medizinische Dienst spricht aber Empfehlungen aus und kann in den Anträgen vermerken, dass ein Treppenlift empfohlen wird. Sie können auch eine Bewertung der räumlichen Gegebenheiten durchführen.
Wie wird die Notwendigkeit für einen Treppenlift eingeschätzt?
Damit die Kosten für einen Treppenlift anteilig von der Krankenkasse getragen werden, muss auch die Notwendigkeit für eine solche altersgerechte Wohnraumanpassung vorliegen. Diese Einschätzung wird immer sehr individuell erstellt.
Ein Beispiel:
Sie wohnen in einem Haus, in dem Ihnen ein Lift zur Verfügung steht, um in Ihre Wohnung zu kommen. Da Sie also nicht zwingend Treppen steigen müssen, besteht auch nicht die Notwendigkeit, hier einen Treppenlift einzubauen.
Anders sieht es beispielsweise aus, wenn Sie Ihre Waschmaschine im Keller haben und diese nur über eine Treppe erreichen, aber aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen nicht in der Lage sind, diese Treppe zu steigen. In diesem Fall stehen die Chancen sehr gut, dass Sie für den Treppenlift von der Krankenkasse eine Zusage bekommen.
Wie hängen Krankenkasse und Pflegekasse miteinander zusammen?
Manchmal herrscht Unsicherheit darüber, wo genau der Antrag für einen Treppenlift gestellt wird – bei der Krankenkasse oder der Pflegekasse? Wer übernimmt die Kosten und wer ist für die Beantragung zuständig. Die Pflegekasse ist eine eigenständige Organisationseinheit innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.
Die Krankenkasse ist zuständig für die Kostenübernahme von medizinischen Behandlungen, Arzneimitteln, Krankenhausaufenthalten, Vorsorgeuntersuchungen und anderen Gesundheitsleistungen. Die Pflegekasse ist zuständig für die Leistungen, die Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen. Dazu gehören Pflegegeld, Sachleistungen für ambulante Pflege, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, wie z. B. der Einbau eines Treppenlifts.
Der Kontakt ist für die Versicherten also derselbe. Sie können also den Antrag für Ihren Treppenlift bei der Krankenkasse einreichen, auch wenn das Geld streng genommen dann von der Pflegestelle der Krankenkasse gezahlt wird.
Wie hoch ist der Zuschuss für den Treppenlift?
Krankenkasse und Pflegekasse formulieren es in ihren Anträgen so, dass „bis zu 4000 Euro“ der Kosten für den Lift übernommen werden. Der Hintergrund ist der, dass der 4000 Euro-Topf auch für andere Umbaumaßnahmen wie beispielsweise das Anbringen eines Handlaufes genutzt werden kann. Kostet diese Maßnahme beispielsweise 2000 Euro, dann reduziert sich Ihr Budget für den Kauf und das Anbringen eines Treppenliftes entsprechend um diese Summe. Sie können in diesem Fall also nur noch 2000 Euro Zuschuss für Ihren Treppenlift von der Krankenkasse beantragen.
Ein großer Vorteil insbesondere für ältere Paare oder generell Senioren, die zusammenwohnen: die Zuschüsse für den Treppenlift können zusammengelegt werden. Bekommt ein Partner beispielsweise 4000 Euro Zuschuss und der andere denselben Betrag für den Treppenlift von seiner Krankenkasse, dann stehen Ihnen dafür insgesamt 8000 Euro Zuschuss für diese Umbaumaßnahme zur Verfügung.
Pro Treppenlift können bis zu 4 Personen ihre Anteile von der Krankenkasse zusammenlegen. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 16.000 Euro.
Welche Arten von Treppenliften werden bezuschusst?
Im Idealfall benötigen Sie einen klassischen, geraden Lift. Dieser hat die besten Chancen darauf, einen Zuschuss von der Krankenkasse bewilligt zu bekommen. Auch bei einem kurvigen Lift können Sie versuchen, finanzielle Unterstützung zu bekommen. Die Aussichten sind allerdings nicht so gut wie bei der geraden Variante.
Wichtig ist auch: Damit der Treppenlift von der Krankenkasse bezuschusst wird, muss er zwingend gekauft sein. Eine Miete oder ein Leasingmodell für den Treppenlift wird von der Krankenkasse nicht akzeptiert. Der Lift muss in das Eigentum des Kunden übergehen.
So bekommen Sie Ihren Treppenlift mit Zuschuss von der Krankenkasse
Haben Sie sich dazu entschieden, sich Ihren Alltag mit einem Treppenlift zu erleichtern? Dann ist Minova der erste Ansprechpartner für Sie. Nutzen Sie unsere Service-Nummer als Kontakt für eine erste Beratung und Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort. Gerne klären wir alle offenen Fragen rund um den Bau Ihres neuen Treppenliftes und die Bezuschussung durch die Krankenkasse. Die Beratung durch unsere Experten erfolgt immer kostenlos und unverbindlich. Nachdem die Profis das Aufmaß und die Konfiguration vorgenommen haben, erhalten Sie eine digitale Vorabansicht Ihrer neuen Treppe. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei, einen Antrag für den Treppenlift bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.
Sie haben noch keinen Treppenlift bei Ihrer Krankenkasse beantragt?
Dann vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Beratern bei Ihnen vor Ort. Wir sehen uns Ihr Wohnumfeld an, prüfen die Einbaumöglichkeiten und beraten Sie, wie Sie bei der Beantragung des Zuschusses weiter vorgehen können.
In der Regel ist der Ablauf wie folgt:
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- Terminvereinbarung mit dem medizinischen Dienst
Sie machen einen Termin mit dem MDK aus, damit dieser ihren Pflegegrad ermittelt. Sobald dieser Ihnen einen Pflegegrad zuweist, können Sie den Antrag auf eine Kostenübernahme für einen Treppenlift bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
- Terminvereinbarung mit dem medizinischen Dienst
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- Antragstellung für den Treppenlift bei der Krankenkasse
Wir unterstützen Sie dabei, den Antrag auszufüllen. Die Krankenkassen stellen jeweils eigene Bedingungen an das Antragsverfahren. Bei der einen Kasse wird der Antrag formlos gestellt, bei der anderen gibt es formale Vorgaben. Unsere Experten wissen, welche Formulierungen auf dem Antrag die Chancen auf eine Genehmigung erhöhen. Minova verschickt für Sie gerne auch den Antrag.
- Antragstellung für den Treppenlift bei der Krankenkasse
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- Bau des Treppenliftes nach Genehmigung
Nachdem Sie die Genehmigung für eine Kostenübernahme erhalten haben, können wir mit dem Bau des Treppenliftes beginnen. Minova arbeitet mit hauseigenen Monteuren und übernimmt im Nachgang gerne auch Wartungs- und Reparaturarbeiten.
- Bau des Treppenliftes nach Genehmigung
Diese Besonderheiten gelten für die private Krankenkasse
Private Kassen stellen besonders strenge Bedingungen an eine Kostenübernahme für Treppenlifte. Hier ist es beispielsweise oft erforderlich, Fotos von der Treppe einzureichen. Gerne unterstützen wir Sie auch in diesem Fall und begleiten Sie durch das Antragsverfahren. Oftmals werden im ersten Schritt nur etwa 30 % der 4000 Euro gezahlt – über die Beihilfestelle erhalten Sie dann aber den Rest ausgezahlt.
Sie haben bereits eine Genehmigung von Ihrer Krankenkasse?
Dann können Sie sich zeitnah über Ihren neuen, von der Krankenkasse bezuschussten Treppenlift freuen. Dank exklusiver Partnerschaften erhalten Sie viele Modelle mit einer verkürzten Lieferzeit von nur 1 bis 2 Wochen. Sämtliche Lifte werden von uns schnellstmöglich geliefert und eingebaut.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!