Jeder Eigentümer einer Immobilie kann frei darüber entscheiden, ob er sich einen Treppenlift einbauen möchte. Anders sieht es aber in einem Mietshaus oder einer Eigentümergemeinschaft aus. Hier müssen die Wünsche und Belange aller Bewohner berücksichtigt werden – auch die Sicherheit im Brandfall spielt eine wichtige Rolle. Unter welchen Voraussetzungen darf man denn nun einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus einbauen? Rechtslage und Co. erklären wir Ihnen hier.
Rechtslage zu Treppenlift & Barrierefreiheit im Mehrfamilienhaus: Das ist zu beachten
Die Installation eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus kann für mobilitätseingeschränkte Personen eine enorme Erleichterung sein. Mit zunehmendem Alter fällt es schwer, Treppen unfallfrei zu laufen. Der Zugang zur eigenen Wohnung wird dadurch immer schwerer. Ein Treppenlift ist in diesem Fall eine ideale Lösung, die die Eigenständigkeit bewahrt und einen Umzug ins Pflegeheim verhindern kann. Allerdings müssen für den Einbau sowohl gesetzliche Vorgaben als auch Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Folgende Punkte sind in Bezug auf den Einbau eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus und die Rechtslage zu beachten:
- Fluchtwege dürfen nicht versperrt werden: Treppenlifte dürfen Flucht- und Rettungswege nicht blockieren. Diese müssen im Notfall jederzeit frei zugänglich bleiben.
- Handlauf muss nutzbar bleiben: Der Handlauf an der Treppe darf nicht durch den Lift beeinträchtigt werden. Er ist ein wichtiges Hilfsmittel für viele Bewohner und muss durchgängig erreichbar sein.
- Mindestbreite der Treppe: Auch nach der Installation muss die Treppe eine Restbreite von mindestens 80 cm bei Wohngebäuden mit weniger als 2 Wohneinheiten haben. Gibt es mehr als 2 Wohneinheiten, dann gilt eine Restbreite von 100 cm, um anderen Nutzern ausreichend Platz zu lassen.
- Schutz vor missbräuchlicher Nutzung: Treppenlifte müssen mit entsprechenden Schutzmechanismen versehen sein, um einen unbefugten oder unsachgemäßen Gebrauch zu verhindern.
- Nicht brennbare Materialien: Um im Brandfall die Sicherheit aller Hausbewohner zu gewährleisten, müssen Treppenlifte aus nicht brennbaren Materialien bestehen.
- Brandlast des Gebäudes: Bei der Installation eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus ist der Brandschutz ein wichtiges Thema. Die maximale Brandlast des Gebäudes darf dadurch nicht überschritten werden. Dies bedeutet, dass der Lift die Materialmenge, die im Brandfall zur Entzündung beitragen kann, nicht erhöhen darf.
Die Einhaltung dieser Vorgaben zur Rechtslage beim Treppenlift im Mehrfamilienhaus ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass der Einbau ohne Komplikationen stattfinden kann.
Rechtslage beim Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Braucht man eine Baugenehmigung?
Beim Thema Baugenehmigung für Treppenlifte im Mehrfamilienhaus ist die Rechtslage zum Glück eindeutig. In privat genutzten Gebäuden ist ein Treppenlift nicht genehmigungspflichtig. Sie brauchen also keinen Antrag bei der zuständigen Baubehörde zu stellen. Für den Einbau eines Treppenlifts in einem öffentlich genutzten Mehrfamilienhaus liegt die Rechtslage anders. In diesem Fall findet eine Ortsbegehung statt, bei der die Baubehörde die baulichen Voraussetzungen prüft und auf dieser Basis den Antrag dann genehmigt oder ablehnt.
Treppenlift & Mietshaus: die Rechtslage
Wenn Mieter älter werden, dann verändern sich auch die Bedürfnisse an ihr Wohnumfeld. Vor allem Treppen werden dann oftmals zu einem großen Hindernis. Per Gesetz (§ 554a BGB) hat jeder Mieter einen Anspruch darauf, einen barrierefreien Zugang zu seiner Wohnung zu bekommen. Die Voraussetzung dafür ist ein „berechtigtes Interesse“ an einer Maßnahme wie dem Einbau eines Treppenlifts. Dies liegt in der Regel dann vor, wenn es eine körperliche Behinderung gibt, die den Zugang zur Wohnung erschwert.
Gut zu wissen: Es spielt rechtlich keine Rolle, seit wann die körperliche Einschränkung besteht. Auch wenn sie schon zu Beginn des Mietverhältnisses vorgelegen hat, hat der Mieter auch später noch einen Anspruch auf den barrierefreien Zugang zu seiner Wohnung.
Veränderung der Mietsache: das sind die Rechte des Vermieters
Auch der Vermieter hat ein Mitspracherecht, wenn es um eine Veränderung am Gebäude geht – wie sie beispielsweise durch den Einbau eines Treppenlifts vorgenommen wird. Er hat einen Anspruch darauf, dass das Gebäude nach dem Auszug des Mieters wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt wird. In der Praxis verlangen viele Vermieter von den Mietern daher eine finanzielle Sicherheit, die für spätere Rückbaumaßnahmen hinterlegt werden muss. Die Mietkaution darf dafür übrigens nicht verwendet werden.
Rechtslage Treppenlift & Mehrfamilienhaus: Kosten muss der Mieter tragen
Der Mieter hat zwar ein Recht darauf, dass er eine Genehmigung vom Vermieter für den Einbau eines Treppenlifts bekommt – die Kosten muss er aber selbst tragen. In der Regel bleibt der Mieter aber nicht auf allen Kosten vollständig sitzen. Es gibt zahlreiche Förderungen und finanzielle Hilfen, die mobilitätseingeschränkte Menschen in Anspruch nehmen können. Die Pflegestellen der Krankenkassen leisten einen Zuschuss, sobald ein Pflegegrad vorhanden ist. Es ist außerdem sinnvoll, sich über regionale Förderprogramme zu informieren. Für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus kann die Rechtslage in NRW in Bezug auf eine mögliche Bezuschussung eine andere sein als beispielsweise in Sachsen oder in Bayern. Auch eine Förderung durch die KfW kommt unter Umständen in Betracht, da die nationale Förderbank barrierefreie Umbaumaßnahmen unterstützt.
Treppenlift & Eigentümergemeinschaft: Das ist zu beachten
Für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus einer Eigentümergemeinschaft ist die Rechtslage etwas anders als für Mieter. Es müssen hier zwei verschiedene Aspekte berücksichtigt werden: das Baurecht und das Zivilrecht. Laut dem Baurecht handelt es sich bei einem Mehrfamilienhaus, das privat von einer Eigentümergemeinschaft bewohnt wird, um ein privat genutztes Gebäude. Aus Sicht des Baurechtes müssen Eigentümer also nichts weiter beachten, wenn sie einen Treppenlift im Flur einbauen wollen.
Soll der Treppenlift im Gemeinschafts-Treppenhaus verbaut werden, dann betrifft dies das Eigentum der gesamten Hausgemeinschaft. Demnach muss derjenige, der den Treppenlift im Mehrfamilienhaus einbauen möchte, laut Rechtslage die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen.
Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit: Einfache Mehrheit reicht laut Rechtslage beim Treppenlift im Mehrfamilienhaus aus
Für viele Beschlüsse braucht es in einer Eigentümergemeinschaft eine 2/3-Mehrheit. Dies galt lange Zeit auch für die Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit. Im Jahr 2020 ist allerdings ein neues WEG-Gesetz in Kraft getreten, das den Einbau eines Treppenlifts jetzt deutlich vereinfacht. Laut diesem Gesetz ist eine solche 2/3-Mehrheit nur noch dann nötig, wenn die Treppenlift-Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden sollen.
Trägt derjenige, der einen Lift benötigt, die Kosten selbst, dann ist nur noch die einfache Mehrheit für eine Zustimmung nötig. Der Einbau eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus ist laut Rechtslage also deutlich einfacher. Beachtet werden müssen dabei natürlich trotzdem alle sicherheitsrelevanten Aspekte. Außerdem darf niemand durch den Treppenlift übermäßig gestört werden – was jedoch in Anbetracht der modernen Technik kaum passieren dürfte.
Tipp: Tragen Sie die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts selbst, dann sind Sie nicht dazu verpflichtet, ihn für die Allgemeinheit freizugeben. Sie können ihn in diesem Fall auch nur für sich selbst nutzen.
Wie hole ich mir die Zustimmung für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus ein?
Laut Rechtslage bei Treppenliften in Mehrfamilienhäusern benötigen Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft per einfacher Mehrheit, um Barrierefreiheit zu schaffen und sich mit einem Treppenlift den Zugang zu Ihrer Eigentumswohnung zu erleichtern. Dafür brauchen Sie aber keine komplizierten Anträge zu stellen, sondern tragen Ihr Anliegen einfach auf der nächsten Eigentümerversammlung vor. Der Beschluss wird dann per Abstimmung erteilt und im Protokoll festgehalten.
Wer baut Treppenlifte im Mehrfamilienhaus ein?
Sie suchen nach einem Partner, der einen Treppenlift im Treppenhaus Ihres Mehrfamilienhauses einbaut? Minova ist der bundesweite Ansprechpartner für den Einbau moderner Liftsysteme, die sich in nahezu jede Umgebung integrieren lassen. Zum Angebot gehören sowohl gerade als auch kurvige Lifte und auch Liftsysteme für den Außenbereich. Als Kunde erhalten Sie vorab eine ausführliche Beratung durch einen unserer professionellen Liftexperten. Auch das Aufmaß ist im Serviceangebot enthalten. Wir erstellen Ihnen eine digitale Ansicht und zeigen Ihnen, wie das Liftsystem später in Ihrer Umgebung aussehen wird. Selbstverständlich werden dabei auch die Anforderungen an den Treppenlift im Mehrfamilienhaus und die Rechtslage berücksichtigt.
Unsere Monteure übernehmen den Einbau und stehen auch später noch jederzeit für die Wartung und Reparaturen zur Verfügung. Auch für den Antrag auf Zuschuss bei der Krankenkasse gibt es beim Minova-Serviceteam einen Ansprechpartner, der gerne weiterhilft.