Ein Treppenlift bedeutet Freiheit, Selbstständigkeit und Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Doch mit dieser wichtigen Investition in einen lebenswerten Alltag sind leider auch Kosten verbunden. Aber keine Sorge: Es gibt auch Sparpotential, zum Beispiel steuerlich. Wir beantworten Ihnen im folgenden Beitrag gerne die relevanten Fragen: Kann man einen Treppenlift von der Steuer absetzen? Und wenn ja, wie genau ist ein Treppenlift steuerlich absetzbar?
Die gute Nachricht vorweg: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für Ihren Treppenlift von der Steuer absetzen. Dazu muss gegeben sein, dass der Lift aus medizinischer Sicht notwendig ist. Doch was bedeutet das konkret in der Praxis? Welche Bescheinigungen müssen Sie nachweisen, damit der Treppenlift steuerlich absetzbar ist? Und welche Kostenarten erkennt das Finanzamt an? Wir klären gerne auf, damit Sie keine Vorteile verschenken – Schritt für Schritt und leicht verständlich.

Treppenlift als außergewöhnliche Belastung
Wer sich in Deutschland einen Treppenlift einbauen lässt, kann die Kosten in der Steuererklärung unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen. Doch was steckt eigentlich hinter diesem Begriff? Außergewöhnliche Belastung bedeutet: Sie tragen Ausgaben, die anderen Menschen in vergleichbarer Lebenssituation normalerweise nicht entstehen – etwa wegen einer Krankheit oder körperlichen Einschränkung. Solche Ausgaben müssen zwangsläufig sein, also medizinisch notwendig, und nicht vermeidbar. Und genau hier kommt der Treppenlift ins Spiel. Wenn ein Arzt Ihnen bescheinigt, dass ein Treppenlift aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, etwa bei einer Gehbehinderung oder chronischen Erkrankung, erkennt das Finanzamt die Treppenlift-Kosten als außergewöhnliche Belastung an.
Wichtig: Eine einfache Empfehlung des Hausarztes reicht oft nicht aus, damit der Treppenlift steuerlich absetzbar wird. Die Steuerbehörden verlangen in der Regel ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Besteht eine Behinderung oder liegt ein Pflegegrad vor, benötigen Sie diesen Nachweis eventuell nicht.
Außergewöhnliche vs. zumutbare Belastung
Nicht alle Krankheits- oder Pflegekosten erkennt das Finanzamt in voller Höhe an. Kosten gelten erst dann als außergewöhnliche Belastung, wenn sie über die sogenannte zumutbare Eigenbelastung hinausgehen. Diese Grenze hängt vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Ein Beispiel: Eine alleinstehende Person ohne Kinder und mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro muss 6 Prozent davon, also 2.400 Euro, selbst tragen. Nur die darüber hinausgehenden Kosten, etwa für den Einbau eines Treppenlifts, können steuerlich geltend gemacht werden.
Unser Tipp: Da die Treppenlift-Kosten steuerlich nur in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich gezahlt wurden, sollten Sie sämtliche größeren Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen gezielt in dasselbe Steuerjahr legen. So maximieren Sie Ihren steuerlichen Vorteil.
Bitte zusätzlich beachten: Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie von Ihrer Pflegeversicherung einen Zuschuss für den Kauf eines Treppenliftes.
Diese Aufwendungen erkennt das Finanzamt an:
Sind Kosten für einen Treppenlift steuerlich absetzbar? Diese Frage lässt sich mit einem klaren „Ja, aber …“ beantworten. Denn nicht alle Kosten rund um den Treppenlift werden automatisch als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Es kommt auf den Einzelfall und die Art der Ausgaben an. Damit Sie eine bessere Vorstellung bekommen, was genau unter die steuerliche Berücksichtigung beim Treppenlift fällt, haben wir hier eine Übersicht für Sie zusammengestellt:
- Anschaffungskosten: Der Kaufpreis des Treppenlifts ist grundsätzlich absetzbar, sofern die medizinische Notwendigkeit vorliegt.
- Einbaukosten: Auch die Kosten für den Einbau sind relevant. Dazu gehören alle baulichen Maßnahmen, die direkt mit dem Einbau zusammenhängen, wie Stromanschlüsse, Wandverstärkungen oder Schienenmontage.
- Umbaukosten: Müssen Sie aufgrund des Einbaus zum Beispiel die Treppe verbreitern oder Türen versetzen, sind in vielen Fällen auch diese Ausgaben für den Treppenlift steuerlich abzugsfähig.
- Reparaturen und Wartung: Wie bereits erwähnt, ist auch die Reparatur des Treppenlifts steuerlich absetzbar, ebenso wie die laufende Wartung des Treppenlifts steuerlich absetzbar ist, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit erforderlich ist.
- Transport und Demontage: Sollten Sie den Lift nach einem Umzug mitnehmen oder entfernen lassen, können auch diese Kosten geltend gemacht werden.
- Gut zu wissen: Wenn Sie einen gebrauchten Treppenlift kaufen oder Ihren Treppenlift mieten, können die Kosten ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Was hingegen nicht beim Treppenlift steuerlich absetzbar ist: Nicht-medizinisch begründete Extras, wie ein luxuriöses Design oder Komfortfunktionen, erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Auch laufende Stromkosten oder freiwillige Serviceverträge werden meist nicht berücksichtigt.
Unser Rat: Dokumentieren Sie alle Einzelposten möglichst genau und lassen Sie sich vor größeren Investitionen steuerlich beraten. So sichern Sie sich den maximalen Steuervorteil bei Ihrem Treppenlift.
Wenn Angehörige unterstützen, ist auch der Treppenlift für Eltern steuerlich absetzbar
Können sich die Eltern keinen Treppenlift leisten, entscheiden sich viele Kinder, die Kosten für den Treppenlift der Eltern zu übernehmen, damit diese in gewohnter Umgebung ihren Alltag reibungslos gestalten können. Die gute Nachricht: Auch dann kann der Treppenlift steuerlich absetzbar sein – und zwar für das unterstützende Familienmitglied. Wenn Sie als Sohn oder Tochter den Treppenlift für Ihre Eltern bezahlen, können Sie diese Ausgaben ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung angeben. Voraussetzung: Ihre Eltern sind wirtschaftlich nicht in der Lage, die Kosten selbst zu tragen und Sie helfen freiwillig aus familiärer Verbundenheit.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Treppenlift steuerlich absetzbar ist?
- Ihre Eltern wohnen in einem eigenen Haus oder einer Mietwohnung mit Treppe.
- Der Treppenlift ist medizinisch notwendig (ärztliches Attest erforderlich).
- Die Kosten wurden von Ihnen selbst getragen (mit Zahlungsnachweis).
- Ihre Eltern sind nicht selbst steuerlich leistungsfähig – sonst müssten sie den Lift selbst absetzen.
Extra-Tipp: Falls Sie zusätzlich eine Pflege-Pauschale oder haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, besprechen Sie dies am besten mit einer steuerlichen Beratung, denn hier kann es zu Überschneidungen kommen.
Sichern Sie sich den maximalen Steuervorteil beim Treppenlift.
Wenn Sie Ihren Treppenlift steuerlich absetzbar machen möchten, stellt sich schnell die Frage: An welcher Stelle der Steuererklärung trage ich die Treppenlift-Kosten ein? Und: Welche Nachweise verlangt das Finanzamt? Damit Sie bei Ihrer nächsten Treppenlift-Steuererklärung alles korrekt angeben, finden Sie hier eine kurze Anleitung, wo und wie Sie die Ausgaben richtig angeben. Die Kosten für den Treppenlift tragen Sie in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ Ihrer Steuererklärung ein. Damit das Finanzamt Ihre Ausgaben anerkennt und somit der steuerlichen Abschreibung Ihres Treppenlifts zustimmt, sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:
- Ärztliches Attest bzw. amtsärztliches Gutachten, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt
- Rechnungen für Kauf, Einbau, Treppenlift-Wartung und ggf. Umbauten
- Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszüge)
- Verträge oder Bescheinigungen bei gemieteten oder gebrauchten Treppenliften
Wichtig: Gerade bei laufenden Kosten wie der Wartung oder kleineren Reparaturen ist es wichtig, genau zu dokumentieren, dass diese Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit dienen – und nicht etwa dem Komfort. Nur so ist auch dieser Kostenpunkt im Rahmen Ihres Treppenliftes steuerlich absetzbar. Hier lohnt sich ein kurzer Vermerk auf der Rechnung oder eine Bestätigung des Dienstleisters. Freibeträge oder Pauschalen gibt es übrigens hierbei nicht. Die Kosten des Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung werden individuell berücksichtigt. Allerdings zieht das Finanzamt, wie bereits erwähnt, automatisch eine zumutbare Eigenbelastung ab, deren Höhe sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder richtet.
Unser Tipp: Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens bis zum Abschluss des Steuerverfahrens auf. Bei Rückfragen können Sie so schnell und nachvollziehbar reagieren.
Hinweis: Für Menschen mit einer anerkannten Behinderung kann anstelle der steuerlichen Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung auch ein Behinderten-Pauschbetrag genutzt werden. Dieser richtet sich nach dem Grad der Behinderung und kann, je nach Einstufung, bis zu 3.700 Euro pro Jahr betragen.
Nicht vergessen: Auch die Wartung Ihres Treppenlifts ist steuerlich absetzbar.
Ein Treppenlift ist eine Investition, die nicht nur den Alltag erleichtert, sondern auch steuerlich langfristig von Vorteil sein kann – und zwar nicht nur beim Kauf oder Einbau. Auch die regelmäßige Wartung Ihres Treppenlifts ist steuerlich absetzbar. Somit macht sich dieser nicht nur einmal bei der Anschaffung, sondern immer mal wieder in Ihrer Steuererklärung bemerkbar. Bitte beachten Sie das und bewahren Sie sämtliche Rechnungen sorgfältig auf. Denn: Auch Instandhaltungs- und Wartungskosten können unter den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden – vorausgesetzt, der Treppenlift wurde aus medizinischer Notwendigkeit angeschafft und wird weiterhin regelmäßig genutzt. Zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihres Treppenlifts zählen hierbei unter anderem Wartungsverträge mit dem Anbieter, einzelne Reparaturrechnungen sowie Kosten für Ersatzteile oder Inspektionen. Diese laufenden Ausgaben sind oft geringer als die Anschaffungskosten, können sich aber durchaus summieren und sollten daher nicht verschenkt, sondern unbedingt beim Finanzamt angegeben werden.
Ein kleiner Tipp zum Schluss: Fügen Sie die Wartungskosten am besten in dem Jahr Ihrer Steuererklärung hinzu, in dem sie angefallen sind. So behalten Sie den Überblick und profitieren regelmäßig steuerlich von Ihrem Treppenlift. Zudem lohnt es sich, wie bereits beschrieben, anfallende Kosten für die außergewöhnliche Belastung gezielt in einem Jahr zu bündeln, falls dies möglich ist.