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Treppenlift: Krankenkasse & Kostenübernahme AOK

Treppenlift: Krankenkasse & Kostenübernahme AOK Mit dem Alter verändern sich auch die Bedürfnisse in Bezug auf das Wohnen und die Gestaltung des Wohnumfeldes. Enge Türen werden zum Hindernis für die Gehhilfe, aber auch Treppen können für körperlich eingeschränkte und pflegebedürftige Menschen zu einer schwer überwindbaren Hürde werden. In diesem Fall

Treppenlift: Krankenkasse & Kostenübernahme AOK

Mit dem Alter verändern sich auch die Bedürfnisse in Bezug auf das Wohnen und die Gestaltung des Wohnumfeldes. Enge Türen werden zum Hindernis für die Gehhilfe, aber auch Treppen können für körperlich eingeschränkte und pflegebedürftige Menschen zu einer schwer überwindbaren Hürde werden. In diesem Fall kann ein Treppenlift Barrierefreiheit herstellen und es älteren Menschen ermöglichen, noch möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Doch wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt? Erfolgt eine Kostenübernahme durch die AOK? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Beantragung eines Treppenlifts und welche Zuschüsse möglich sind.

Ein Schild an einer Wand mit dem Logo der AOK Gesundheitskasse. Das Schild befindet sich links neben einem Gebäude der AOK.

Aktiv bleiben im Alltag mit einem Treppenlift für Ihr Zuhause

Liegt das Schlafzimmer in der oberen Etage oder müssen auf dem Weg zur Waschmaschine im Keller Stufen überwunden werden, dann stehen ältere Menschen oft vor Herausforderungen. Mit zunehmendem Alter schwindet die Muskelkraft und auch das Gleichgewicht sowie das Sehvermögen können nachlassen. Die Gefahr von schweren Stürzen ist auf Treppen daher besonders hoch.

Mit einem Treppenlift können sich Menschen mit Bewegungseinschränkungen wieder sicher in ihrem Zuhause bewegen. Ihre Unabhängigkeit bleibt erhalten und oftmals kann dann auch ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung verhindert oder zumindest hinausgezögert werden. Moderne Treppenlifte sind ganz einfach zu bedienen und lassen sich in nahezu jedes Treppenhaus einbauen.

Werden die Kosten für einen Treppenlift von der Krankenkasse übernommen?

Ob eine Kostenübernahme durch die AOK erfolgt, ist von den jeweiligen Umständen abhängig. Bei Minova bekommen Sie Ihren Treppenlift ab 3800 Euro. In diesem Preis sind die Beratung, der Einbau, das Aufmaß und die Konfiguration bereits enthalten. Muss er jedoch beispielsweise in eine kurvige Treppe eingebaut werden, können die Kosten entsprechend steigen. Generell kann ein Treppenlift von Krankenkassen bezuschusst werden – eine Kostenübernahme durch die AOK ist daher möglich. Allerdings bleibt für die Versicherten meist noch ein Eigenanteil übrig, denn die obere Grenze für den Zuschuss liegt bei 4000 Euro.

Ein Treppenlift gehört nicht zu den Pflegehilfsmitteln

Pflegebedürftige können bei der Krankenkasse Hilfsmittel beantragen, die ihren Alltag erleichtern. Zu diesen gehören beispielsweise Prothesen oder Hörgeräte. Da auch ein Treppenlift eine wesentliche Erleichterung in der Alltagsbewältigung ist, liegt die Vermutung nahe, dass es sich auch hierbei um ein Pflegehilfsmittel handelt. Allerdings zählt ein Treppenlift für Krankenkassen nicht dazu – eine Kostenübernahme durch die AOK ist in diesem Zusammenhang also nicht möglich. Trotzdem können Sie einen Zuschuss im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erhalten.

Zuschuss wird für Wohnraumanpassung erteilt

Im höheren Alter muss das Wohnumfeld an die körperlichen Einschränkungen angepasst werden, um die Aktivität und Mobilität der Menschen zu erhalten und gleichzeitig Unfällen vorzubeugen. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für nötige Umbaumaßnahmen in den eigenen vier Wänden. Dazu zählen unter anderem:

  • Umbau des Bades
  • Anbringen von Haltegriffen
  • Einbau eines Treppenlifts
  • Türverbreiterungen
  • Ein- und Umbau von Mobiliar

 

Für den Kauf eines Treppenlifts bietet die Krankenkasse eine Kostenübernahme durch die Pflegestelle der AOK oder der jeweiligen Versicherung an. Diese ist an die Kasse angegliedert – der Ansprechpartner ist jeweils derselbe.

Weitere finanzielle Hilfen für den Kauf eines Treppenlifts

Bei einer Pflegebedürftigkeit ist die Krankenkasse der erste Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse zum Kauf eines Treppenlifts geht. Sollte eine Kostenübernahme durch die Kasse nicht möglich sein, können Sie sich auch an die KfW-Bank wenden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert den Abbau von Barrieren im Wohnumfeld. Sie können einen Zuschuss einmalig beantragen und dieser wird altersabhängig erteilt. Außerdem müssen die Umbaumaßnahmen mindestens 2000 Euro betragen – die Kostenobergrenze liegt bei 50.000 Euro.

Ist die Mobilität beispielsweise durch einen Arbeitsunfall eingeschränkt, dann ist unter Umständen die Unfallkasse für diese Maßnahmen zuständig. Es ist am Ende immer eine Einzelfallentscheidung, ob ein Zuschuss gewährt wird.

Diese Voraussetzungen müssen für eine Bezuschussung erfüllt sein

Ob der Kauf eines Treppenlifts von der Krankenkasse durch eine Kostenübernahme erleichtert wird, daran stellt die AOK bestimmte Bedingungen. Die wichtigste Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Pflegegrades – nur dann kann sich die Pflegekasse anteilig an den Kosten beteiligen. Zweitens müssen die Pflegebedürftigen nachweisen, dass ein Treppenlift für sie auch wirklich nötig ist.

Schritt 1: Feststellung eines Pflegegrades

Wenn Sie für Ihren Treppenlift von der Krankenkasse eine Kostenübernahme beantragen wollen, müssen Sie der AOK Ihre Pflegebedürftigkeit nachweisen. Dazu vereinbaren Sie mit dem Medizinischen Dienst Ihrer Krankenversicherung einen Termin bei Ihnen Zuhause. Nach einem speziellen Punkteplan wird dann entschieden, ob ein Pflegegrad vorliegt und wie hoch dieser ist.

Um einen Zuschuss für einen Treppenlift zu bekommen, ist vor allem Modul 1 (Mobilität) für Sie wichtig. Hier überprüft der MDK, wie sicher Sie sich noch in Ihrem Wohnumfeld bewegen können und wie schwierig das Treppensteigen für Sie ist. Können Sie Treppen in Ihrer Umgebung noch vollkommen selbstständig laufen, erhalten Sie für diesen Bereich 0 Punkte. Können Sie sie gar nicht mehr alleine laufen, dann werden 3 Punkte dafür angerechnet. Je mehr Punkte Sie am Ende haben, desto höher wird auch der Pflegegrad eingestuft.

Schritt 2: Nachweis der Notwendigkeit

Damit die Krankenkasse einer Kostenübernahme für einen Treppenlift zustimmt, müssen Sie Ihrer AOK die Notwendigkeit einer solchen Umbaumaßnahme nachweisen. Kommen Sie beispielsweise nicht mehr in Ihre Wohnung, weil Sie vor der Haustür Treppen steigen müssen und es keinen barrierefreien Zugang gibt, können die Voraussetzungen für die Bezuschussung erfüllt sein. Auch dann, wenn Sie Ihr Schlafzimmer in der oberen Etage nicht mehr erreichen können, dann stehen die Chancen gut.

Kann die Krankenkasse eine Kostenübernahme trotz Pflegebedürftigkeit ablehnen?

Es kann passieren, dass bei Ihnen ein hoher Pflegegrad vorliegt, aber der Kauf eines Treppenlifts durch eine Kostenübernahme der AOK nicht gefördert wird. Die Krankenkasse sieht sich die Begutachtung des MDK ganz genau an. Wenn dort beispielsweise im Modul 1 unter Treppensteigen angekreuzt wurde „Kann die Treppe selbstständig laufen“ dann kann sie die Bezuschussung ablehnen.

Es kann auch vorkommen, dass die AOK nur bestimmte Liftarten fördert. Oftmals wird eine Genehmigung nur für einen geraden Treppenlift erteilt. Muss dieser jedoch an einer kurvigen oder einer Wendeltreppe eingebaut werden, kann die Zusage für eine Kostenübernahme erschwert werden.

Wie hoch ist der Zuschuss für den Treppenlift?

Die Krankenkassen formulieren, dass eine Kostenübernahme für einen Treppenlift – in diesem Fall durch die AOK – für bis zu 4000 Euro möglich ist. Damit ist für ein einfaches, gerades Modell schon ein großer Anteil geleistet. Aber was bedeutet „bis zu“ und wer erhält die volle Summe? Der Grund für diese etwas unpräzise Formulierung besteht darin, dass aus diesem Topf auch noch andere Umbaumaßnahmen finanziert werden. Benötigen Sie beispielsweise zusätzlich Handläufe in der Wohnung, werden auch diese aus dem 4000 Euro-Budget finanziert. Die zur Verfügung stehenden Mittel für den Umbau der Treppenhilfe reduzieren sich entsprechend um diese Summe.

So bekommen Sie bis zu 16.000 Euro für Ihren Treppenlift von der Krankenkasse

Einen großen Vorteil haben ältere Paare, bei denen beide eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Anspruch auf Kostenübernahme für den Treppenlift bei der AOK (oder einer anderen Krankenkasse) haben. Die Anteile können nämlich zusammengelegt werden. Wenn beiden Partnern noch 4000 Euro Zuschuss aus dem Topf für die Wohnumfeldverbesserung zustehen, können diese addiert werden. Dadurch stehen dann schon 8000 Euro Beihilfe für den Treppenlift zur Verfügung.

In einer Senioren-Wohngemeinschaft mit mehreren Pflegebedürftigen können insgesamt bis zu 4 Personen ihre Anteile zusammenlegen. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung von 16.000 Euro.

 

Außenansicht einer regionalen Filiale der AOK Krankenkasse

 

Die AOK hat regional eigenständige Krankenkassen

Die AOK besteht aus aktuell insgesamt 11 Krankenkassen, die jeweils rechtlich eigenständig sind und regionale Zuständigkeiten haben. So ist beispielsweise die AOK Hessen speziell für Versicherte in diesem Bundesland zuständig, während die AOK Nordost Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern versichert. Durch ihre Eigenständigkeit kann jede Kasse eigene Regelungen in Bezug auf die Leistungen treffen. Auch das Antragsverfahren für einen Treppenlift kann bei der Krankenkasse für eine Kostenübernahme durch die AOK unterschiedlich sein.

Daher ist es wichtig, dass Sie bei der Antragstellung auf den Seiten der für Sie zuständigen AOK nach Informationen suchen. In einigen Bundesländern reicht dieser ein formloser Antrag; anderswo wiederum gibt es spezielle Formulare, die Sie ausfüllen müssen.

 

Wie erfolgt die Antragstellung für einen Treppenlift bei der Krankenkasse?

 

Für eine Kostenübernahme durch die AOK ist es im ersten Schritt nötig, die Pflegebedürftigkeit nachzuweisen. Ist dies bisher nicht erfolgt, dann vereinbaren Sie am besten zeitnah einen Termin mit dem Medizinischen Dienst. Wichtig ist, dass Sie mit dem Beginn der Umbaumaßnahmen warten, bis eine Bewilligung verbindlich erteilt wurde. Andernfalls wird Ihr Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt.

Treppenlift bei der Krankenkasse beantragen: So erfolgt die Kostenübernahme durch die AOK

  1. Angebot für einen Treppenlift einholen
    Die meisten Krankenkassen – und so auch die AOK – fordern drei unabhängige Angebote für die Umbaumaßnahme ein. Kontaktieren Sie dafür gerne jederzeit das Service-Team von Minova. Unsere Experten kommen für eine persönliche Beratung zu Ihnen, prüfen die Gegebenheiten vor Ort und erstellen Ihnen ein Angebot.
  2. Antrag bei der AOK einreichen
    Die AOK bietet ihren Kunden über ein eigenes Online-Portal Zugriff auf alle wichtigen Formulare. Über Ihren persönlichen Zugang finden Sie hier auch den Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Wer dieses Portal nicht nutzen kann oder möchte, kann die Formulare auch postalisch versenden. Hier ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf der Webseite der für Ihre Region zuständigen AOK herunterladen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den Angeboten für den Treppenlift ein.

    Wichtig: Oft hängt eine Zusage für die Kostenübernahme von bestimmten Formulierungen im Antrag ab. Nutzen Sie die Expertise unserer Berater, die Sie gerne beim Ausfüllen der Anträge unterstützen. Erfahren Sie mehr über uns und unsere Fachkenntnisse.

  3. Treppenlift einbauen lassen
    Warten Sie die Zusage Ihrer Krankenkasse ab, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen. Liegt Ihnen die Bestätigung schriftlich vor, dann vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin mit unseren Monteuren. Durch verlässliche Partnerschaften können wir bestimmte Treppenlift-Modelle bereits innerhalb von 1 Woche bestellen. Wir bieten Ihnen auch kurzfristig Montagetermine an, sodass Sie nicht mehr lange auf Ihren neuen Treppenlift warten müssen.

  4. Rechnung bei der Krankenkasse einreichen
    Ist der Treppenlift eingebaut, dann brauchen Sie nur noch die Originalrechnung an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten. Dafür nutzen Sie einfach den bereits bestehenden Antrag bei der AOK.

 

Die Kasse ist bei der Bearbeitung an gewisse Fristen gebunden. Es gibt eine gesetzliche Frist von 25 Arbeitstagen für die Bearbeitung von Anträgen auf Pflegeleistungen. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie von Ihrer AOK eine Rückmeldung erhalten.

Minova unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung. Ein persönlicher Ansprechpartner beantwortet all Ihre Fragen dazu. Sie erhalten von uns ein Komplettpaket von der Beratung über die Antragstellung bis zur Installation und der regelmäßigen Wartung. 



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